Jede Hebamme rechnet selber ab. Generell wird die Geburtsverarbeitung nicht als Kassenleistung anerkannt. Meistens gehen die Kosten zu Lasten der Leistungsnehmerin, nur in einzelnen Fällen besteht die Möglichkeit eines ärztlichen Zeugnisses. Die Kosten sind jedoch absehbar, da erfahrungsgemäss das Angebot der Geburtsverarbeitung von betroffenen Frauen zwischen 1-5 Mal in Anspruch genommen wird.

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